121 research outputs found

    Legal Pragmatism and Intellectual Property Law

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    Legal Pragmatism has a longstanding tradition of looking at the law from a pragmatic point of view. This line of thinking is particularly well suited for analysing intellectual property (IP) and its economic implications. Deriving from American legal thinking, legal pragmatism – like legal realism – often seems to be irreconcilable with continental European dogmatic jurisprudence. However, dogmatic reasoning gives enough leeway to allow for pragmatic results. Legal pragmatism can be applied within the framework of dogmatic thinking. This is especially true in the area of IP Law where economic effects play a major role in both, making and applying the law. German Legal Pragmatism untersucht das Recht von einem praxisbezogenen Standpunkt aus. Diese Betrachtungsweise eignet sich besonders gut für eine Untersuchung geistigen Eigentums. Wie auch die Strömung des Legal Realism scheint der Legal Pragmatism, der ebenfalls aus der amerikanischen Rechtstradition stammt, nicht mit dogmatischem Rechtsdenken in Einklang zu bringen zu sein. Dennoch lässt auch die Rechtsdogmatik genügend Raum für die Erreichung pragmatischer Ergebnisse. Legal Pragmatism kann daher auch im Rahmen dogmatischen Denkens zur Anwendung gebracht werden. Dies gilt in besonderer Weise für das Gebiet des geistigen Eigentums, wo ökonomische Funktionen eine wichtige Rolle sowohl bei der Rechtssetzung als auch bei der Rechtsanwendung spielen

    Gefährdungshaftung und neue Technologien

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    Technischer Fortschritt schafft einerseits neuen Nutzen, andererseits neue Risiken. Vorhersagen sind wegen der Neuartigkeit der entstehenden Technologien nicht oder nur ungenau möglich. Während der Nutzen neuer Technologien durch das Patentrecht dem Erfinder zugewiesen wird, gibt es keine generelle Zuweisung der Risiken. Gefährdungshaftungen sind auf einzelne bereits bekannte Technologien und Gefährdungslagen beschränkt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob de lege ferenda eine eigene Gefährdungshaftung für den Einsatz neuartiger Technologien eingeführt werden sollte. Die Ausgestaltung einer solchen Haftung könnte sich aus der Parallele zum Patentrecht ergeben

    A legal framework for a data economy in the European Digital Single Market: rights to use data

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    Data protection and potential rights to use data serve different purposes. Rights to use data can create a functioning market for data and so help building an information economy. It is at least worth considering the establishment of a right of the data producer. Preferably a uniform right should be created, regardless of whether a company or a consumer act as data producers. Due to the economic importance and the enormous implications of such a right a broad social discussion and clarification through legislative action are desirable

    Tagungsbericht: Verkehrsfähigkeit digitaler Güter

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    Vom Buch zur Cloud. Die Verkehrsfähigkeit digitaler Güter

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    Die Verkehrsfähigkeit digitaler Güter sowie die Möglichkeit ihrer vertraglichen Einschränkung werden heftig diskutiert. Dabei stehen vor allem urheberrechtliche Fragen im Vordergrund, insbesondere, ob urheberrechtliche Erschöpfung auch bei der Veräußerung unkörperlicher Güter eintreten kann. Das Schuldrecht tritt demgegenüber in den Hintergrund. Vor allem die instanzgerichtliche Rechtsprechung zeigt aber, dass dem Schuldrecht bei der Gewährleistung der Weiterveräußerbarkeit digitaler Güter große Bedeutung zukommt. Die Klauselkontrolle ermöglicht es, Weiterveräußerungsverbote, die in der Regel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, in ihrer Wirkung zu beschränken. Dabei kommt die Verkehrsfähigkeit zum einen als gesetzlicher Leitgedanke nach § 307 II Nr. 1 BGB (in Regelungen des Bürgerlichen Rechts und des Urheberrechts), zum anderen aber auch als vertragliches Leitbild nach § 307 II Nr. 2 BGB zum Tragen. Whether digital goods can be freely resold and whether such a possibility can be restricted by contract is subject to current legal debates. The discussion in Europe focuses on copyright law, especially on the question whether the principle of exhaustion (first sale doctrine) can be applied to the sale of intangible goods. In contrast, contract law (and the law of obligations in general) is often neglected. However, recent court decisions in Germany show that contract law can be very efficient in ensuring the fungibility of digital goods. Limitations on the reselling of digital goods can be effectively controlled, if they are stipulated in general terms and conditions. § 307 II BGB (German Civil Code) renders such clauses invalid if they conflict with the essential ideas of applicable statutory rules (even if the rules are not mandatory) or with the primary contractual obligations. It is submitted that a sales contract comprises the obligation to deliver a resaleable position as a main obligation. Therefore this obligation cannot be waived in general terms and conditions

    Building a European Data Economy - The European Commission's Proposal for a Data Producer's Right

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    Die Mitteilung der Europäischen Kommission ,,Building a European Data Economy" vom 10. Januar 2017 enthält unter anderem den Vorschlag ein ,,data producer's right" einzuführen. Die Frage, ob ein solches Ausschließlichkeitsrecht an Daten eingeführt werden soll, oder nicht, wurde in der Literatur bereits ausführlich diskutiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dagegen in erster Linie der möglichen Ausgestaltung eines solchen Datenherstellerrechts. Er orientiert sich dabei an den aktuellen Vorschlägen der Kommission, die das Konzept eines möglichen ,,Dateneigentums" bereits sehr präzise und dogmatisch konsistent aufzeigen. Damit soll jedoch nicht die Frage, ob ein solches Recht aus ökonomischen oder anderen Gründen eingeführt werden sollte, oder nicht, auf die Seite gedrängt werden. Die Kommissionsmitteilung stellt ausdrücklich klar, dass ein data producer's right nur ein möglicher Baustein eines zukünftigen Europäischen Rechtsrahmens für die Datenwirtschaft ist. Auch auf die Schaffung nicht-exklusiver Vermögensrechte als mögliche Alternative wird ausführlicher eingegangen

    Unkörperliche Güter im Zivilrecht - Einführung und Überblick

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